4A 459/2019 / 4A_459/2019

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

4A_459/2019

Verfügung vom 16. Januar 2020

I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichterin Kiss, Präsidentin, Gerichtsschreiber Kölz.

Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Felix Hollinger, Beschwerdeführerin,

gegen

  1. Spital X.________,
  2. Kanton Basel-Stadt, beide vertreten durch Advokatin Dr. Piera Beretta, Beschwerdegegner.

Gegenstand medizinische Staatshaftung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 26. Juli 2019 (ZB.2018.22).

In Erwägung,

dass A.________ (Beschwerdeführerin) am 16. September 2019 Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 26. Juli 2019 erhob; dass die Vorinstanz sowie das Spital X.________ und der Kanton Basel-Stadt (Beschwerdegegner 1 und 2) in ihren Vernehmlassungen jeweils den Antrag stellten, die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei; dass die Parteien sodann Replik und Duplik einreichten; dass die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. Januar 2020 den Rückzug der Beschwerde erklärt hat; dass das bundesgerichtliche Verfahren infolgedessen im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist; dass die reduzierten Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (siehe Art. 66 Abs. 1-3 BGG); dass die Beschwerdegegner keinen Anspruch auf Parteientschädigung haben (Art. 68 Abs. 3 BGG), zumal keine Umstände ersichtlich sind, die erlaubten, ausnahmsweise von dieser Regel abzuweichen (vgl. Urteil 4A_232/2010 vom 19. Juli 2010 E. 12);

verfügt die Präsidentin:

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. Januar 2020

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Kiss

Der Gerichtsschreiber: Kölz

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Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
4A_459/2019
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
4A_459/2019, CH_BGer_004, 4A 459/2019
Entscheidungsdatum
16.01.2020
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026