2C 768/2018 / 2C_768/2018

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

2C_768/2018

Verfügung vom 9. November 2018

II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Seiler, Präsident, Gerichtsschreiber Kocher.

Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Harun Can, SwissVAT AG,

gegen

Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer.

Gegenstand MWSTG (Subj. Steuerpflicht; Osteopathie; Steuerperiode 2010),

Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I, vom 2. August 2018 (A-6236/2016).

Nach Einsicht

in die Beschwerde des Steuerpflichtigen vom 6. September 2018 (Poststempel: 7. September 2018), worin dieser die Aufhebung des Entscheids A-6236/2016 des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2018 beantragte und um Sistierung des Verfahrens ersuchte, in die Präsidialverfügung 2C_768/2018 vom 16. Oktober 2018, mit welcher das Gesuch um Sistierung des Verfahrens nach erfolgtem Schriftenwechsel abgewiesen wurde, in das Schreiben des Steuerpflichtigen vom 5. November 2018 (Poststempel: 6. November 2018), worin dieser den Rückzug seiner Beschwerde erklärt,

in Erwägung,

dass der Instruktionsrichter als Einzelrichter über die Abschreibung von Verfahren zufolge Gegenstandslosigkeit, Rückzugs oder Vergleichs entscheidet (Art. 32 Abs. 2 BGG), dass die Gerichtskosten nach dem Unterliegerprinzip der unterliegenden Partei auferlegt werden (Art. 65 und Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG),

verfügt der Präsident:

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. November 2018

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Seiler

Der Gerichtsschreiber: Kocher

Zitiert in

Gerichtsentscheide

Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
2C_768/2018
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
2C_768/2018, CH_BGer_002, 2C 768/2018
Entscheidungsdatum
09.11.2018
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026