1F 40/2019 / 1F_40/2019

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

1F_40/2019

Urteil vom 17. Oktober 2019

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Chaix, Präsident, Bundesrichter Fonjallaz, Muschietti, Gerichtsschreiber Dold.

Verfahrensbeteiligte A.________, Gesuchstellerin,

gegen

Staatsanwalt Perler, Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Gesuchsgegner,

Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen,

B.________, vertreten durch Rechtsanwalt Jörg Zumstein.

Gegenstand Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 1B_76/2019 vom 2. Mai 2019.

In Erwägung,

dass das Bundesgericht mit Urteil 1B_76/2019 vom 2. Mai 2019 eine von A.________ erhobene Beschwerde abwies, soweit es darauf eintrat; dass A.________ mit Eingabe vom 12. August 2019 um Revision des bundesgerichtlichen Urteils ersucht; dass die weiteren Verfahrensbeteiligten auf eine inhaltliche Stellungnahme zum Revisionsgesuch verzichtet haben; dass die Aufhebung oder Abänderung eines in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich ist; dass die Gesuchstellerin keinen Revisionsgrund geltend macht und ein solcher auch nicht ersichtlich ist; dass Kritik an der rechtlichen Würdigung im Revisionsverfahren nicht zu hören ist; dass deshalb auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten ist; dass bei diesem Verfahrensausgang die Gesuchstellerin die Gerichtskosten zu tragen hat (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt das Bundesgericht:

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Gesuchstellerin auferlegt.

Dieses Urteil wird den Parteien, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, und B.________ schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. Oktober 2019

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Chaix

Der Gerichtsschreiber: Dold

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Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
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1F_40/2019
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
1F_40/2019, CH_BGer_001, 1F 40/2019
Entscheidungsdatum
17.10.2019
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026