1F 35/2019 / 1F_35/2019

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal

1F_35/2019

Urteil vom 22. Juli 2019

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung Bundesrichter Merkli, präsidierendes Mitglied, Bundesrichter Kneubühler, Haag, Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte A.________, Gesuchstellerin,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht.

Gegenstand Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 1B_281/2019 vom 13. Juni 2019.

In Erwägung,

dass das Bundesgericht mit Urteil vom 13. Juni 2019 (1B_281/2019) auf eine von A.________ erhobene Beschwerde nicht eintrat; dass A.________ mit Eingabe vom 16. Juli 2019 um Revision des bundesgerichtlichen Urteils 1B_281/2019 vom 13. Juni 2019 ersucht; dass die Aufhebung oder Abänderung eines in Rechtskraft erwachsenen Bundesgerichtsurteils nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121 ff. BGG möglich ist; dass die Gesuchstellerin sich auf keinen Revisionsgrund beruft (Art. 121 ff. BGG) und nicht ansatzweise aufzeigt, inwiefern der bundesgerichtliche Nichteintretensentscheid an einem solchen leiden sollte; dass Kritik an der rechtlichen Würdigung im Revisionsverfahren nicht zu hören ist; dass deshalb auf das Revisionsgesuch ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) nicht einzutreten ist; dass auf eine Kostenauflage verzichtet werden kann (Art. 66 Abs. 1 BGG); dass sich das Bundesgericht vorbehält, künftig ähnliche Eingaben in der vorliegenden Angelegenheit formlos abzulegen;

erkennt das Bundesgericht:

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

Es werden keine Kosten erhoben.

Dieses Urteil wird der Gesuchstellerin, der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. Juli 2019

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Merkli

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli

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Quelldetails
Rechtsraum
Schweiz
Region
Federal
Verfugbare Sprachen
Deutsch
Zitat
1F_35/2019
Gericht
Bger
Geschaftszahlen
1F_35/2019, CH_BGer_001, 1F 35/2019
Entscheidungsdatum
22.07.2019
Zuletzt aktualisiert
25.03.2026