LVwG N LVwG-AV-120/001-2022; LVwG-AV-121/001-2022

LVwG-AV-120/001-2022; LVwG-AV-121/001-2022Landesverwaltungsgericht16.01.2023

Regest

Bau- und Raumordnungsrecht; baubehördlicher Auftrag; Baubewilligung; Abbruchauftrag; Baugebrechen; Baueinstellung;

Gesamter Gesetzestext

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

LVwG-AV-120/001-2022 ; LVwG-AV-121/001-2022

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Flendrovsky als Einzelrichter über die Beschwerden des A, des B und des C, alle in *** und alle vertreten durch D Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen zwei Bescheide des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 1. Dezember 2021, Zl. ***, betreffend Untersagung der Fortsetzung eines Bauvorhabens bzw. Abbruch, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 13. Dezember 2022 den

1. Die Beschwerde des B und des C gegen den die Untersagung der Fortsetzung der Ausführung des Bauvorhabens betreffenden angefochtenen Bescheid sowie die Beschwerde des A gegen den den Abbruch betreffenden angefochtenen Bescheid werden gemäß § 28 Abs. 1 erster Halbsatz iVm § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen.

2. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 und 9 B-VG iVm § 25a Abs. 1 VwGG nicht zulässig.

Außerdem erkennt das Landesverwaltungsgericht zu Recht:

3. Im Übrigen wird den Beschwerden gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Folge gegeben und die angefochtenen Bescheide dahingehend abgeändert, dass der Berufung des A gegen den Bescheid des Stadtamtes vom 2. April 2021 sowie der Berufung des B und des C gegen den Bescheid des Stadtamtes vom 21. April 2021 Folge gegeben wird und die beiden Bescheide des Stadtamtes aufgehoben werden.

4. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG iVm § 25a Abs. 1 VwGG nicht zulässig.

ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.120.001.2022.

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