Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/20/0005

Ra 2026/20/0005Verwaltungsgerichtshof23.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/20/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026200005.L00

Spruch

Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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