Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/18/0081

Ra 2026/18/0081Verwaltungsgerichtshof19.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/18/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026180081.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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