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Fr 2026/18/0006•Verwaltungsgerichtshof Fr 2026/18/0006
Fr 2026/18/0006Verwaltungsgerichtshof18.06.2026
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 893,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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