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Ra 2026/16/0026•Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/16/0026
Ra 2026/16/0026Verwaltungsgerichtshof22.06.2026
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
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