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Ro 2026/15/0015•Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/15/0015
Ro 2026/15/0015Verwaltungsgerichtshof28.05.2026
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Ermessen VwRallg8
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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