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Fr 2026/14/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2026/14/0005
Fr 2026/14/0005Verwaltungsgerichtshof08.06.2026
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 893,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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