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Ro 2026/09/0015•Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/09/0015
Ro 2026/09/0015Verwaltungsgerichtshof09.06.2026
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
gefasst:
Das Verfahren wird eingestellt.
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