Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/09/0005

Ro 2026/09/0005Verwaltungsgerichtshof10.06.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/09/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026090005.J00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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