Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/05/0039

Ra 2026/05/0039Verwaltungsgerichtshof09.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/05/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026050039.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

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