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Ra 2026/03/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/03/0039
Ra 2026/03/0039Verwaltungsgerichtshof19.06.2026
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich auf das Verfahren nach dem oberösterreichischen Polizeistrafgesetz bezieht, zurückgewiesen.
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