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Ro 2026/02/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/02/0008
Ro 2026/02/0008Verwaltungsgerichtshof08.06.2026
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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