Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/02/0008

Ro 2026/02/0008Verwaltungsgerichtshof08.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/02/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026020008.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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