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Ra 2025/20/0399•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0399
Ra 2025/20/0399Verwaltungsgerichtshof21.01.2026
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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