Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/19/0328

Ra 2025/19/0328Verwaltungsgerichtshof17.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/19/0328

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025190328.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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