Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/17/0082

Ra 2025/17/0082Verwaltungsgerichtshof17.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/17/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025170082.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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