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Ro 2025/12/0020•Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/12/0020
Ro 2025/12/0020Verwaltungsgerichtshof15.06.2026
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4
Die Revision wird zurückgewiesen.
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