Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0030

Ra 2025/08/0030Verwaltungsgerichtshof03.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080030.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Österreichische Gesundheitskasse hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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