Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/06/0006

Ro 2025/06/0006Verwaltungsgerichtshof09.06.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/06/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025060006.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die „Revisionsbeantwortungen“ des Landes Niederösterreich und der ASFINAG Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungsAktengesellschaft werden zurückgewiesen.

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