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Ro 2025/06/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/06/0006
Ro 2025/06/0006Verwaltungsgerichtshof09.06.2026
Auswertung in Arbeit!
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die „Revisionsbeantwortungen“ des Landes Niederösterreich und der ASFINAG Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungsAktengesellschaft werden zurückgewiesen.
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