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Ra 2025/04/0186•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/04/0186
Ra 2025/04/0186Verwaltungsgerichtshof18.06.2026
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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