Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/04/0006

Ro 2025/04/0006Verwaltungsgerichtshof18.06.2026

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Verantwortlichkeit (VStG §9)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/04/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025040006.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird abgewiesen.

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