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Ra 2024/16/0006•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0006
Ra 2024/16/0006Verwaltungsgerichtshof29.07.2025
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
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