Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0003

Ra 2024/16/0003Verwaltungsgerichtshof11.11.2024

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024160003.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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