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Ra 2024/16/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0003
Ra 2024/16/0003Verwaltungsgerichtshof11.11.2024
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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