Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/12/0132

Ra 2024/12/0132Verwaltungsgerichtshof08.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/12/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024120132.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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