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Ra 2024/12/0088•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/12/0088
Ra 2024/12/0088Verwaltungsgerichtshof04.11.2024
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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