Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0146

Ra 2024/11/0146Verwaltungsgerichtshof22.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/11/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024110146.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Das Land Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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