Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/10/0016

Ra 2024/10/0016Verwaltungsgerichtshof12.01.2026

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/10/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024100016.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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