Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0012

Ro 2024/06/0012Verwaltungsgerichtshof12.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024060012.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die „Revisionsbeantwortungen“ von Dipl. Ing. D P und E P, vertreten durch die List Rechtsanwalts GmbH in 1180 Wien, Weimarer Straße 55/1, sowie der Stadtgemeinde Stockerau, vertreten durch die ONZ Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, werden zurückgewiesen.

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