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Ra 2024/02/0172•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0172
Ra 2024/02/0172Verwaltungsgerichtshof05.11.2024
Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Mängel im Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich seiner Spruchpunkte II. und III. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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