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Ra 2023/21/0015•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0015
Ra 2023/21/0015Verwaltungsgerichtshof27.07.2023
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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