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Fr 2023/21/0007•Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/21/0007
Fr 2023/21/0007Verwaltungsgerichtshof06.07.2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von 793,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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