Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/18/0108

Ra 2023/18/0108Verwaltungsgerichtshof04.07.2023

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/18/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023180108.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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