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Ra 2023/18/0108•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/18/0108
Ra 2023/18/0108Verwaltungsgerichtshof04.07.2023
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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