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Ra 2023/18/0037•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/18/0037
Ra 2023/18/0037Verwaltungsgerichtshof04.07.2023
Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts und in seinen Spruchpunkten II. bis IV. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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