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Fr 2023/14/0004•Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/14/0004
Fr 2023/14/0004Verwaltungsgerichtshof08.02.2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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