Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0002

Ra 2023/13/0002Verwaltungsgerichtshof30.01.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023130002.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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