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Ra 2023/13/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0002
Ra 2023/13/0002Verwaltungsgerichtshof30.01.2026
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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