Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/13/0002

Fr 2023/13/0002Verwaltungsgerichtshof15.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/13/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:FR2023130002.F00

Spruch

Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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