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Fr 2023/13/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/13/0002
Fr 2023/13/0002Verwaltungsgerichtshof15.02.2023
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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