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Ro 2023/13/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/13/0001
Ro 2023/13/0001Verwaltungsgerichtshof02.02.2023
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
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