Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/12/0117

Ra 2023/12/0117Verwaltungsgerichtshof15.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/12/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120117.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag auf Aufwandersatz der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.