projekte
Ra 2023/12/0115•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/12/0115
Ra 2023/12/0115Verwaltungsgerichtshof24.06.2026
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag auf Aufwandersatz der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.