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Ra 2023/12/0053•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/12/0053
Ra 2023/12/0053Verwaltungsgerichtshof08.11.2024
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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