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Ra 2023/12/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/12/0051
Ra 2023/12/0051Verwaltungsgerichtshof12.07.2023
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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