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Fr 2023/12/0007•Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/12/0007
Fr 2023/12/0007Verwaltungsgerichtshof10.07.2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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