Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0078

Ra 2023/11/0078Verwaltungsgerichtshof05.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110078.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.