Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0021

Ra 2023/11/0021Verwaltungsgerichtshof28.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023110021.L00

Spruch

I. Die Revision wird zurückgewiesen.

II. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Revision wird zurückgewiesen.

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