Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/10/0024

Ro 2023/10/0024Verwaltungsgerichtshof07.11.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/10/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023100024.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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