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Ra 2023/08/0084•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0084
Ra 2023/08/0084Verwaltungsgerichtshof26.07.2023
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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