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Ra 2023/08/0066•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0066
Ra 2023/08/0066Verwaltungsgerichtshof14.07.2023
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit der beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfte Bescheid auch hinsichtlich der Vorschreibung eines Beitragszuschlags in Höhe von € 400,-- für die gesonderte Bearbeitung behoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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