Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0066

Ra 2023/08/0066Verwaltungsgerichtshof14.07.2023

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/08/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023080066.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit der beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfte Bescheid auch hinsichtlich der Vorschreibung eines Beitragszuschlags in Höhe von € 400,-- für die gesonderte Bearbeitung behoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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